TRUST BodymodificationS1, 17 - 68161 Mannheim (am Marktplatz) ÖffnungszeitenMo - Fr: 12 - 20 Uhr |
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Einverständniserklärung |
Piercing/Modificationen bei MinderjährigenPersonen unter 18 Jahren gelten in Deutschland bis zum Eintritt der Volljährigkeit als minderjährig. Die Rechte und Pflichten der Minderjährigen werden per Jugendschutz geregelt. Jugendliche ab 14 Jahre werden unter Einbeziehung folgender Punkte bei uns gepierct:Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren werden nur gepierct, wenn mindestens ein Erziehungsberechtigter anwesend ist und von dem zweiten die Einverständniserklärung und Aufklärungsbroschüre unterschrieben vorliegt. Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
Bei Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren ist es ausreichend, wenn der Jugendliche folgende Dokumente vorweisen kann:Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
Folgende Angaben sind in der Einverständniserklärung zu machen:
Folgende Piercings/Modificationen sind bei Minderjährigen ausgeschlossen:
Alternativ zum Personalausweis werden folgende Dokumente akzeptiert:Sollte der Name oder der Wohnsitz der Minderjährigen mit dem des Erziehungsberechtigten nicht übereinstimmen (z. B. nach einer Scheidung), so sind ebenfalls diese Dokumente (z. B. Scheidungsurteil etc.) als Kopie vorzulegen, um den Sachverhalt zu klären. Sollten bei einem Minderjährigen beide Elternteile verstorben sein, so müssen alle oben angegebenen Dokumente von dem gesetzlichen Vormund ausgestellt werden. Wenn weitere Fragen zu den benötigten Dokumenten auftreten, sollten diese VOR einem Besuch mit uns telefonisch geklärt werden. Um rechtlich einwandfrei Minderjährige piercen zu können, müssen ALLE Dokumente vorhanden sein. Wir bitte hierfür um Verständnis. |
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