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Unter diesem Abschnitt findest du alle Preise und Downloads. Diese kannst du dir als PDF abspeichern oder direkt drucken.
Hier findest du auch sowohl unsere Einverständniserklärung für das Anbringen eines Piercings an einer minderjährigen Person als auch die Einverständniserklärung für das Anbringen eines Piercings an Personen über 18 Jahren. Wir piercen ausschließlich und ohne Ausnahme erst ab 14 Jahren.

Wichtig für Minderjährige:
Um den Piercingprozess einfacher zu gestalten kannst du gerne das Formular (Einverständniserklärung bei Minderjährigen) ausdrucken und im Voraus soweit ausfüllen, wie es möglich ist. Die Preise sind die gleichen, ob Minder- oder Volljährig.

 

Folgende Piercings sind ab 14 Jahren möglich:

• Ohr (1.2 oder 1.6 mm)
• Lippe
• Lippenbändchen
• Nasenflügel
• Bauchnabel

ACHTUNG: Jugendliche mit 14 und 15 Jahren werden nur gepierct, wenn mindestens ein Erziehungsberechtigter anwesend ist und von dem zweiten die Einverständniserklärung unterschrieben vorliegt und folgende Unterlagen mitgebracht wurden:

• Ausweis/Ausweiskopie beider Erziehungsberechtigten
• Ausweis/Ausweiskopie der zu piercenden Person

Folgende Piercings sind ab 16 Jahren möglich:

• Ohr Industrial
• Ohr Daith
• Augenbraue
• Zunge
• Septum (nur horizontal)

Folgende Piercings sind ab 18 Jahren möglich:

• Intimpiercings
• Brustpiercing bei Frauen
• Brustpiercing bei Männern
• Zwischenauge (Bridge)
• Skindiver
• Dermal Anchor
• Backenpiercing (Cheek)
• Surface Piercings
• Ohrlocherweiterungen (Dehnen)
• Ohr (Punchen)
• Dehnen anderer Piercingstellen

Preisliste

Zahlarten: Im Piercingstudio kann mit Bargeld und mit EC/VISA/Mastercard gezahlt werden.

Hier siehst du die Preise für alle U18 Piercings (klicken zum Download):

Piercingpreisliste Normal

 
Hier findest du die Preise für alle Ü18 Piercings (klicken zum Download):

Download der gesamten Preisliste als PDF hier



Einverständniserklärung – U18

Download des Formulars als PDF hier

Piercing bei Minderjährigen

Personen unter 18 Jahren gelten in Deutschland bis zum Eintritt der Volljährigkeit als minderjährig. Die Rechte und Pflichten der Minderjährigen werden per Jugendschutz geregelt. Ein seriöses Piercingstudio pierct nicht unter 14 Jahren. Jugendliche ab 14 Jahre werden unter Einbeziehung folgender Punkte bei uns gepierct:

Jugendliche mit 14 und 15 Jahren werden nur gepierct, wenn mindestens ein Erziehungsberechtigter anwesend ist und von dem zweiten die Einverständniserklärung unterschrieben vorliegt und folgende Unterlagen mitgebracht wurden:

• Ausweis/Ausweiskopie beider Erziehungsberechtigten
• Ausweis/Ausweiskopie der zu piercenden Person

Bei Jugendlichen mit 16 und 17 Jahren ist es ausreichend, wenn der Jugendliche folgende Dokumente vorweisen kann:

• Die von einem Erziehungsberechtigten ausgefüllten Einverständniserklärung bei Minderjährigen
• Ausweis/Ausweiskopie des Erziehungsberechtigten, der die Einverständniserklärung unterschrieben hat
• Ausweis/Ausweiskopie der zu piercenden Person

Alternativ zum Personalausweis werden folgende Dokumente akzeptiert:

• Reisepass
• Führerschein
• Kinderausweis
• Aufenthaltsgenehmigung
• Geburtsurkunde

Folgende Angaben sind in der Einverständniserklärung zu machen:

• Name und Anschrift des Minderjährigen
• Geb. Datum des Minderjährigen
• Geb. Datum des/der Erziehungsberechtigten
• Die Einverständnis ist von beiden Seiten zu unterschreiben ( die zu piercende Person und von der/den Erziehungsberechtigten)

Sollte der Name oder der Wohnsitz der Minderjährigen mit dem des Erziehungsberechtigten nicht übereinstimmen (z. B. nach einer Scheidung), so sind ebenfalls diese Dokumente (z. B. Scheidungsurteil etc.) als Kopie vorzulegen, um den Sachverhalt zu klären. Sollten bei einem Minderjährigen beide Elternteile verstorben sein, so müssen alle oben angegebenen Dokumente von dem gesetzlichen Vormund ausgestellt werden.

Wenn weitere Fragen zu den benötigten Dokumenten auftreten, sollten diese VOR einem Besuch mit uns telefonisch geklärt werden. Um rechtlich einwandfrei Minderjährige piercen zu können, müssen ALLE Dokumente vorhanden sein.

Wir bitten hierfür um Verständnis.

Download als PDF hier



Einverständniserklärung – Ü18

Bei Volljährigen wird die Einverständniserklärung vor Ort ausgegeben.

Folgende Dokumente werden als Identitätsnachweis akzeptiert und mindestens eines davon muss mitgebracht werden:

• Personalausweis
• Reisepass
• Führerschein
• Aufenthaltsgenehmigung