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TRUST Bodymodification

S1, 17 - 68161 Mannheim (am Marktplatz)
Telefon: 0621 - 156 42 91
Email:info@trust-mannheim.de

Öffnungszeiten

Mo - Fr: 12 - 20 Uhr
Samstag: 11 - 18 Uhr

 

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Preisliste

Hier kannst du unsere aktuelle Preisliste als Download erhalten.

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Zweitschmuckliste

 

Einverständniserklärung

Piercing/Modificationen bei Minderjährigen

Personen unter 18 Jahren gelten in Deutschland bis zum Eintritt der Volljährigkeit als minderjährig. Die Rechte und Pflichten der Minderjährigen werden per Jugendschutz geregelt. Jugendliche ab 14 Jahre werden unter Einbeziehung folgender Punkte bei uns gepierct:

Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren werden nur gepierct, wenn mindestens ein Erziehungsberechtigter anwesend ist und von dem zweiten die Einverständniserklärung und Aufklärungsbroschüre unterschrieben vorliegt.

Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
  • Ausweis/Ausweiskopie beider Erziehungsberechtigten
  • Ausweis/Ausweiskopie der zu piercenden Person

Bei Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren ist es ausreichend, wenn der Jugendliche folgende Dokumente vorweisen kann:

Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
  • Die ausgefüllte Einverständniserklärung und Aufklärungsbroschüre bei Minderjährigen
  • Ausweis/Ausweiskopie des Erziehungsberechtigten, der die Einverständniserklärung und Aufklärungsbroschüre unterschrieben hat
  • Ausweis/Ausweiskopie der zu piercenden Person
Folgende Angaben sind in der Einverständniserklärung zu machen:
  • Name und Anschrift des Minderjährigen
  • Geb. Datum des Minderjährigen
  • Geb. Datum des/der Erziehungsberechtigten
  • Die Einverständnis ist von beiden Seiten zu unterschreiben (zu piercenden Person und von der/den Erziehungsberechtigten)
Folgende Piercings/Modificationen sind bei Minderjährigen ausgeschlossen:
  • Intimpiercings
  • Brustpiercing bei Frauen
  • Brustpiercing bei Männern unter 16 Jahren
  • Septum Piercing
  • Zwischenauge (Bridge)
  • Skin Diver
  • Zungenpiercing unter 16 Jahren
  • Dermal Anchor
  • Backenpiercing (Cheek)
  • Surface Piercings
  • Cuttings
  • Implants
  • Suspensions
  • Ohrlocherweiterungen (Dehnen)
  • Dehnen anderer Piercingstellen
    Alternativ zum Personalausweis werden folgende Dokumente akzeptiert:
    • Reisepass
    • Führerschein
    • Kinderausweis
    • Aufenthaltsgenehmigung

    Sollte der Name oder der Wohnsitz der Minderjährigen mit dem des Erziehungsberechtigten nicht übereinstimmen (z. B. nach einer Scheidung), so sind ebenfalls diese Dokumente (z. B. Scheidungsurteil etc.) als Kopie vorzulegen, um den Sachverhalt zu klären. Sollten bei einem Minderjährigen beide Elternteile verstorben sein, so müssen alle oben angegebenen Dokumente von dem gesetzlichen Vormund ausgestellt werden.

    Wenn weitere Fragen zu den benötigten Dokumenten auftreten, sollten diese VOR einem Besuch mit uns telefonisch geklärt werden. Um rechtlich einwandfrei Minderjährige piercen zu können, müssen ALLE Dokumente vorhanden sein.

    Wir bitte hierfür um Verständnis.

    Download als PDF hier